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   FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98   

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https://dejure.org/2000,10433
FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98 (https://dejure.org/2000,10433)
FG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2000 - 11 K 532/98 (https://dejure.org/2000,10433)
FG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2000 - 11 K 532/98 (https://dejure.org/2000,10433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 6; EStG § 53 Satz 1
    Kinderfreibetrag; Einkommensabhängig; Typisierender Freibetrag; Verfassungsmäßigkeit; Existenzminimum - Einkommensabhängiger Kinderfreibetrag ist verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensabhängiger Kinderfreibetrag ist verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kinderfreibetrag; Einkommensabhängig; Typisierender Freibetrag; Verfassungsmäßigkeit; Existenzminimum

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1457
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Denn das BVerfG hat zwar mit Beschlüssen vom 10.11.1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93 sowie 2 BvR 1852/97 - 2 BvR 1853/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 174, 193 und 194, die gesetzliche Regelung der Kinderfreibeträge für die Jahre 1985, 1987 und 1988 als der Höhe nach unzureichend beurteilt und die Vorschriften des § 32 Abs. 6 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes 1986 / 1988 und des § 54 Abs. 1 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1991 als mit dem Grundgesetz ( GG ) unvereinbar erklärt.

    Die Regelung entspricht aber vollständig den Vorgaben, die das BVerfG in den Beschlüssen vom 10.11.1998 (vgl. insbes. den Beschluss 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174 ) gemacht hat.

  • BFH, 29.10.1999 - VI R 62/99

    Einzelrichter; Nichterhebung von Gerichtskosten; Vollmacht

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Die Kläger verweisen außerdem auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.10.1999 VI R 62/99.

    Soweit die Kläger auf den nicht veröffentlichten, als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid des BFH vom 29.10.1999 - VI R 62/99 verweisen, ist nicht ersichtlich, welche Bedeutung der Entscheidung in diesem Zusammenhang zukommen soll.

  • FG Hessen, 07.03.1996 - 11 K 350/95

    Freistellung von der Besteuerung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit;

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Das Gericht verweist deshalb zur Vermeidung andauernder Wiederholungen auf das grundlegende Urteil des Senats vom 7.3.1996 - 11 K 350/95, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1996, 812. Die dort im einzelnen dargelegte Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. die Urteile des Finanzgerichts -FG- Baden-Württemberg vom 5.10.1995 - 6 K 192/94, EFG 1996, 375, des FG Düsseldorf vom 20.8.1996 - 8 K 1180/95 E, EFG 1997, 230, des FG München vom 10.12.1996 - 13 K 1507/96, EFG 1997, 1109, des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 22.7.1997 - 2 K 77/96, EFG 1998, 53, und des FG Sachsen-Anhalt vom 27.1.1998 - I 145/95, EFG 1998, 1200).

    Denn der Senat hat sich mit den von den Klägern im Streitfall hinsichtlich der Berücksichtigung zusätzlicher Freibeträge bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits in seinem Urteil in EFG 1996, 812, ausführlichst auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Die Frage, ob das BVerfG mit seinen Entscheidungen selbst der Verfassung gerecht geworden ist, kann jedoch dahinstehen, da eine erneute Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das BVerfG mangels Hinzutretens tatsächlicher oder rechtlicher Umstände, die zu einer Veränderung der für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Lage geführt haben könnten, ohnehin unzulässig wäre (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 17.11.1998 - 1 BvL 10/98, BStBl II 1999, 509 , m. N.).
  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Denn nach den Beschlüssen des BVerfG vom 5.5.1998 - 1 BvL 23/97 und 1 BvL 24/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1998, 680 und 682, ist lediglich eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Einzelrichter ermessensmissbräuchlich, mithin nur diese dem Richterkollegium vorbehalten.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1852/97

    Kinderexistenzminimum III

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Denn das BVerfG hat zwar mit Beschlüssen vom 10.11.1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93 sowie 2 BvR 1852/97 - 2 BvR 1853/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 174, 193 und 194, die gesetzliche Regelung der Kinderfreibeträge für die Jahre 1985, 1987 und 1988 als der Höhe nach unzureichend beurteilt und die Vorschriften des § 32 Abs. 6 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes 1986 / 1988 und des § 54 Abs. 1 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1991 als mit dem Grundgesetz ( GG ) unvereinbar erklärt.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93

    Kinderexistenzminimum II

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Denn das BVerfG hat zwar mit Beschlüssen vom 10.11.1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93 sowie 2 BvR 1852/97 - 2 BvR 1853/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 174, 193 und 194, die gesetzliche Regelung der Kinderfreibeträge für die Jahre 1985, 1987 und 1988 als der Höhe nach unzureichend beurteilt und die Vorschriften des § 32 Abs. 6 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes 1986 / 1988 und des § 54 Abs. 1 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1991 als mit dem Grundgesetz ( GG ) unvereinbar erklärt.
  • BFH, 22.07.1999 - V R 44/98

    Zahlungsverjährung und Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Man mag die Entscheidungen des BVerfG deshalb kritisieren (vgl. insbes. Gorski, DStZ 1999, 638; dagegen aber Rößler, DStZ 1999, 957 ).
  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Zuständigkeit des konsentierten Einzelrichters

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Denn nach den Beschlüssen des BVerfG vom 5.5.1998 - 1 BvL 23/97 und 1 BvL 24/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1998, 680 und 682, ist lediglich eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Einzelrichter ermessensmissbräuchlich, mithin nur diese dem Richterkollegium vorbehalten.
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvR 1853/97
    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98
    Denn das BVerfG hat zwar mit Beschlüssen vom 10.11.1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93 sowie 2 BvR 1852/97 - 2 BvR 1853/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 174, 193 und 194, die gesetzliche Regelung der Kinderfreibeträge für die Jahre 1985, 1987 und 1988 als der Höhe nach unzureichend beurteilt und die Vorschriften des § 32 Abs. 6 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes 1986 / 1988 und des § 54 Abs. 1 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1991 als mit dem Grundgesetz ( GG ) unvereinbar erklärt.
  • BFH, 18.06.1999 - VI B 111/97

    Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrages 1990; niedriger Grenzsteuersatz

  • BFH, 10.06.1999 - VI B 74/94

    Kinderfreibetrag 1990; Stpfl. mit geringem Grenzsteuersatz

  • FG Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 6 K 192/94

    Abzug der Kinderfreibeträge vom Einkommen ; Freibeträge für Einkünfte aus

  • FG Düsseldorf, 20.08.1996 - 8 K 1180/95

    Versorgungsbezüge; Arbeitnehmer-Pauschbetrag; Sparerfreibetrag; Freibetrag; Land-

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.1997 - 2 K 77/96

    Berücksichtigung eines nicht ausgeschöpften Sparerfreibetrags i.R.d. Besteuerung

  • FG München, 10.12.1996 - 13 K 1507/96
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